Fachkommission a.o. Lagen
Die Fachkommission a.o. Lagen (FK AL) ist eine ständige Kommission ohne Entscheidbefugnis gemäss Artikel 14 Organisationsreglement. Aufgaben, Zuständigkeiten und Organisation der FK AL richten sich nach der Verordnung_Fachkommission_aoLagen [PDF, 33.0 KB].
Die FK AL, welche früher Gemeindeführungsstab (GFO) genannt wurde, kommt in ausserordentlichen Lagen zum Einsatz. Dies können Naturereignisse (Überflutungen, Bergstürze, Lawinen usw.) oder auch “menschliche” Ereignisse (Chemieunfall, Grossbrände, Seuchen usw.) sein. Da dies zum Glück äusserst selten vorkommt, muss die Einsatzbereitsschaft mit periodischen Übungen und Analysen gewährleistet werden. In einer ausserordentlichen Lage ist der Faktor Zeit meist entscheidend. Es muss schnell und richtig gehandelt werden können. Dies ist nur mit umfangreicher Vorbereitung auf mögliche Ereignisse möglich. Letztlich wird jede ausserordentliche Lage aber ein Einzelfall sein, welcher mit keinem anderen Ereignis direkt vergliechen werden kann. Nebst einer umfangreichen Vorbereitung braucht es daher auch die “richtigen” Personen, um eine ausserordentliche Situation zu meistern.
Fachkommission a.o. Lagen ab 01.01.2019
Kernstab:
Mitgliederzahl: | 4 |
Präsident: | Ressortleiter Finanzen |
Sekretär: | Gemeindeverwalter (ohne Stimmrecht) |
Wahlbehörde: | Gemeinderat |